Eine von zehn Ferienunterkünften verfügt über versteckte Kameras und Mikrofone, wie die Gastgeber zugeben
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Eine von zehn Ferienunterkünften verfügt über versteckte Kameras und Mikrofone, wie die Gastgeber zugeben

Sep 22, 2023

Die Gäste waren entsetzt, als sie in ihren Ferienunterkünften versteckte Kameras fanden

Eine neue Studie hat ergeben, dass jeder zehnte Eigentümer von Ferienunterkünften versteckte Kameras oder Mikrofone in seinen Unterkünften installiert hat – und sieben Prozent dieser Gastgeber hatten in mindestens einem Schlafzimmer eine Überwachungskamera. Die schreckliche Verletzung der Privatsphäre wurde von Vermietern damit begründet, dass sie schlechtes Benehmen ihrer Gäste aufspüren müssten.

Eigentümer sagen, dass ungeordnetes Gästeverhalten 36 Prozent der Gastgeber dazu veranlasste, Schutzmaßnahmen in ihren Unterkünften einzuführen. In der von Vivint durchgeführten Untersuchung kam es bei über der Hälfte der befragten Gastgeber zu Vandalismus in ihren Mietwohnungen durch Gäste, 50 Prozent erlitten Sachschäden und 47 Prozent glaubten, Opfer eines Diebstahls geworden zu sein.

Bis zu 86 Prozent der in der Vivint-Umfrage befragten Gäste glauben, dass dies eine schwere Verletzung der Privatsphäre darstellt. Die Studie ergab außerdem, dass eine solche Überwachung ausreicht, um über drei Viertel, also 76 Prozent, der Gäste vom Aufenthalt in einer Ferienwohnung abzuhalten.

Die Forscher befragten 406 Gastgeber und 602 Gäste und stellten fest, dass es eine tiefe Kluft in der Frage gab, was beide Gruppen für akzeptabel hielten. Trotzdem verstoßen Gastgeber und Vermieter offenbar bewusst gegen die Regeln, indem sie Kameras verstecken und den Gästen nichts davon sagen.

Die Studie ergab auch, dass Gastgeber der Meinung sind, dass Familien die besten Gäste sind und Gruppen junger Leute die schlechtesten. Jeder dritte Eigentümer überprüfte auch seine potenziellen Gäste, bevor er ihre Buchung annahm, indem er ihre Social-Media-Profile überprüfte

Im Juli fand ein amerikanisches Ehepaar in Maryland ein angebliches Aufnahmegerät und reichte seitdem eine Klage gegen den Eigentümer seines Grundstücks ein, in der es behauptete, es habe „Blamage, Demütigung, Schande und Verlust der Würde“ erlitten.

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